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Schwerpunktthema: Wie wir arbeiten  Väterbeteiligung am Elterngeld

Kurzfassung

Das Elterngeld ermöglicht Eltern nach der Geburt, Zeit für ihr Kind zu haben. Es fängt wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise auf (Ersatzrate 65 Prozent) und beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Die sogenannte „Väterbeteiligung“ stellt eine wichtige Bemessungsgröße dar, mithilfe derer abgeschätzt werden kann, inwieweit sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen und ob sowie in welchem Maße dies im Zeitverlauf zunimmt.

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Inhalte und Bearbeitung
Datenbasis:Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes
Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:N. Blätgen (BBSR), S. Ledermüller (BMFSFJ)
Open Data:Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren)
Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich
Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221
Indikatorname: elterng_v

Langfassung

Das Elterngeld ermöglicht Eltern in allen Teilen Deutschlands nach der Geburt, Zeit für ihr Kind zu haben. Es fängt wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise auf (Ersatzrate 65 Prozent) und beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Im Jahr 2019 haben insgesamt mehr als eine Million Mütter und Väter Elterngeld bezogen.

Seit der Einführung des Elterngeldes ist es gelungen, die Inanspruchnahme von Auszeiten durch Väter zugunsten der Kinderbetreuung erheblich zu steigern. Die sogenannte „Väterbeteiligung“ stellt dabei eine wichtige Bemessungsgröße dar, mithilfe derer abgeschätzt werden kann, inwieweit sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen und ob sowie in welchem Maße dies im Zeitverlauf zunimmt.

Die Väterbeteiligung bildet den Anteil der Kinder ab, bei denen der Vater Elterngeld bezogen hat, im Verhältnis zu allen Kindern eines Geburtsjahrgangs, für die Elterngeld bezogen wurde. So betrug die Väterbeteiligung beim früheren Erziehungsgeld lediglich drei Prozent. Durch die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 konnte sie kontinuierlich gesteigert werden – auf 43,5 Prozent. In absoluten Zahlen sind dies 325.818 Väter, deren Kinder im Jahr 2019 geboren sind. Im Vergleichsjahr 2018 lag die Väterbeteiligung noch bei 42,1 Prozent (312.423 Väter). Die stärkere Beteiligung von Vätern am Elterngeld hat auch Auswirkungen auf die Mütter: Sie erhalten dadurch den Freiraum für eine eigene oder einen früheren Beginn der Erwerbstätigkeit, siehe auch Indikator Beschäftigungsquote.

Die regionale Verteilung der Väterbeteiligung zeigt einen Schwerpunkt im Süden und Osten Deutschlands. In den west- und norddeutschen Bundesländern ist der Anteil der Elterngeld beziehenden Väter geringer. Zu den Spitzenreitern der Väterbeteiligung gehören Sachsen (54,8 Prozent), Bayern (50,7 Prozent) und Thüringen (50,2 Prozent). Im Saarland (32,2 Prozent), in Bremen (36,3 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen (36,7 Prozent) ist die Väterbeteiligung hingegen am niedrigsten. Signifikante Unterschiede zwischen ländlichen (45,3 Prozent) und städtischen (42,8 Prozent) Räumen sind kaum festzustellen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Väterbeteiligung bundesweit.

Unterschiede im Bezug von Elterngeld durch Väter können verschiedene Gründe haben. Neben persönlichen und gesellschaftlichen Einstellungen und Rollenbildern, der finanziellen Situation und den beruflichen Rahmenbedingungen von Vätern und deren Partnerinnen und Partnern können auch die wirtschaftlichen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und Betriebe mit familienfreundlicher Unternehmenskultur) der Wohnregion eine Rolle spielen.

Die Väterbeteiligung am Elterngeld ist in allen Bundesländern um 10 bis 25 Prozentpunkte gestiegen. Väterbeteiligung am Elterngeld 2008 und 2019
Väterbeteiligung am Elterngeld 2008 und 2019
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Datenbasis:Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes
Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:N. Blätgen (BBSR), S. Ledermüller (BMFSFJ)
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Indikatorname: elterng_v
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